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Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)
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11.07.10 19:15
Oliver58 

aktiv

Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

Hallo,

ich habe ein Verständnisfrage zum Kapitalangleichungskonto bzw. zu Entnahmen:

Es gibt drei Gesellschafter. Gesellschafter B hat eine Entnahme in Höhe von wertmäßig 10.000 Eur getätigt. Das Kapitalangleichungskonto sei 5.000 Eur (H).




Was ich nicht verstehe: Warum werden die anderen Gesellschafter in Bezug auf die Entnahme des B auch anteilsmäßig zugerechnet?
Dass es zu einer anteiligen Verrechnung des Kapitalangleichungskontos kommt, ist mir klar. Aber warum auch die Entnahme? Damit müßte doch Gesellschafter B allein belastet werden! Irgendwie ist das Lehrheft Nr. 5 von H**s nicht so toll geschrieben....

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,

Oliver

PS: Ich sehe gerade, dass das bei B anstatt +4.500 ./. 5.500 Eur heißen muss. Der Buchungssatz ist aber richtig.

Zuletzt bearbeitet am 11.07.10 21:20

15.07.10 21:55
JB77

nicht registriert

Re: Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

Hallo Oliver58,

die Entnahme wird doch B als Gesellschafter individuell zugerechnet. Deswegen hat er doch erst das anteilige negative Kapitalangleichungskonto. Sonst ergäbe auch der Buchungssatz wenig Sinn.

Ansonsten wäre die Buchung ohne die Entnahme wie folgt, da A zu 50%, B zu 30% und C zu 20% ist lt. Sachverhalt:

Kapitalangleichungskonto 5000 EUR
an Kapital A 2.500 EUR
an Kapital B 1.500 EUR
an Kapital C 1.000 EUR

Ich hoffe, das hilft weiter.

Greetz
JB

15.07.10 22:10
JB77

nicht registriert

Re: Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

ergänzend hierzu:

Der Gesamtbestand auf dem Kapitalangleichungskonto beträgt, in Anlehnung an § 4(1) EStG, für die PersG in Gesamthand:

Bestand 5.000 EUR
+ Entnahmen 10.000 EUR
Gesamtbestand 15.000 EUR

Dieser Bestand ist dann individuell auf die Höhe der Beteiligung aufzuteilen. Da B die Entnahme getätigt hat, wird sein Anteil am Kapitalangleichungskonto insgesamt negativ, da ihm die Entnahme zuzurechnen ist. Dies ist bei PersG die gängige Methode, ansonsten wird das Bild der Kapitalkonten der Gesellschafter unrichtig.

16.07.10 05:58
Oliver58 

aktiv

Re: Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Aber, wieso wird die Entnahme von B in Höhe von 10.000 € dem B nur anteilig zugerechnet?
Motto: Ich als Gesellschafter B entnehme etwas, und meine beiden Mitgesellschafter "zahlen" anteilig mit.....

16.07.10 19:46
JB77

nicht registriert

Re: Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

Die wird ihm nicht anteilig zugerechnet, sondern in voller Höhe (B=-10.000)

Da aber das Kapital nach § 4 (1) EStG ermittelt wird, sind die Entnahmen hinzuzurechnen und dann B individuell zuzurechnen.

Gestern 10:51
Egon

nicht registriert

Re: Frage zum Kapitalangleichungskonto (BilStR)

von einem Kapitaangleichungskonto hab ich nie was gehört, das müssen wohl die Schweizer erfunden haben.

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